(rou) Ein Kreis, drei Kennzeichen – zurück zu „WA“ und „FKB“, und auch „KB“ könnte bleiben: Mit der Liberalisierung von Autokennzeichen beschäftigt sich die Junge Union Frankenberg. Das Thema soll zu mehr werden als einem Füller des politischen Sommerlochs.

Thomas Müller und seine Mitstreiter in der Jungen Union Frankenberg kennen die alten Kennzeichen „WA“ und „FKB“ nur aus Erzählungen. Oder von Oldtimern, deren Besitzer die Nummernschilder aus nostalgischen oder patriotischen Gründen bis heute nicht ersetzt haben. Als der heutige CDU-Nachwuchs geboren wurde, war längst „KB“ als offizielles Kennzeichen für den Landkreis Waldeck-Frankenberg eingeführt. An der Wiedereinführung der alten Kennzeichen „WA“ und „FKB“ finden sie dennoch Gefallen. Und der Grund ist ein anderer, als zunächst zu vermuten ist. „Es geht nicht darum, Gräben aufzureißen und den Landkreis zu teilen, oder eine Anti-Waldeck-Kampagne zu fahren“, sagt Müller. Für die Wiedereinführung von „FKB“ spreche, „dass Städte mit eigenem Kennzeichen deutschlandweit ganz anders wahrge-nommen werden als andere“. Und viele Waldecker würden sich sicherlich auch wieder ein „WA“ an ihr Auto schrauben, glaubt der Frankenberger. „Das Waldecker Land ist schließlich eine Tourismusmarke.“

Ideengeber für eine Debatte über die Liberalisierung von Kennzeichen ist Professor Dr. Ralf Borchert. Der Dekan des Studiengangs Tourismusmana-gement an der Hochschule Heilbronn untersucht mit seiner „Heilbronner Initiative“ das Interesse der Bevölkerung an der Wiedereinführung und dem Erhalt von auslaufenden Kfz-Kenzeichen. Im April und Mai wurden insgesamt 11 000 Menschen in 51 deutschen Städten nach ihrer Meinung befragt. Stimmen wurden unter anderem in den hessischen Städten Alsfeld, Dillenburg, Hofgeismar und Wetzlar eingefangen.

Das Ergebnis: Mit gut 73 Prozent äußert die große Mehrheit der Befragten den Wunsch zur Rückkehr zu ihrem Altkennzeichen. Zwölf Prozent sprechen sich für die Beibehaltung der aktuellen Situation aus. Auffällig stark sei der Wunsch zur „Reform der Reform“ in den alten Bundesländern vorhanden, berichtet Borchert aus der Studie. Ein weiteres Ergebnis: Je kürzer der „Kennzeichenverlust“ zurückliegt, desto mehr Befürworter gibt es. „Diese Ergebnistendenz in den neuen Bundesländern war zu erwarten.“ Überraschend sei jedoch, dass zwei Drittel der Befragten in den alten Bundesländern ebenfalls zu ihrem Altkennzeichen zurückwollen – obwohl die Gebietsreformen zum Großteil bereits in den 70er Jahren durchgeführt wurden. Auffällig sei auch die deutliche Zustimmung der jüngsten Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen: „Offensichtlich besteht ein eindeutiger Wunsch junger Menschen nach Verortung in ihrer Stadt.“

Die Junge Union hat sich zum Ziel gesetzt, die „Heilbronner Initiative“ auch für eine Befragung der Frankenberger zu gewinnen. „Ich bin mir sicher, dass die Zustimmung ähnlich hoch sein wird wie bei den bisherigen Umfragen“, sagt Müller. Zunächst will der CDU-Nachwuchs das Gespräch mit der Stadt suchen, um mit Bürgermeister Christian Engelhardt über eine Umfrage in Frankenberg zu beraten. Der JU-Vorsitzende wünscht sich im Vorfeld der Untersuchung Informationsveranstaltungen für Bürger – und im weiteren Verlauf
einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. „Die Chance liegt in besseren Vermarktungsmöglichkeiten der Stadt.“ Von eindeutig zuzuordnenden Kennzeichen würde zudem die ortsansässige Wirtschaft profitieren. Und deshalb solle die Diskussion über Sinn oder Unsinn des Vorstoßes der „Heilbronner Initiative“ sachlich erfolgen. „Die Idee taugt nicht für eine politische Debatte“, sagt Müller. Und dies erst recht nicht in den Monaten vor der Kommunalwahl, die im März 2011 bevorsteht.

Als Vorbild nennt die „Heilbronner Initiative“ das „Hanauer Modell“. Dort gibt es in einem Landkreis mehrere Zulassungsbezirke und somit
auch mehrere Kennzeichen: „HU“ für die kreisangehörige Stadt Hanau und „MKK“ für den übrigen Landkreis Main-Kinzig. Die Liberalisierung der Kennzeichen obliegt allerdings nicht den Landkreisen. Die Fahzeugzulassungsverordnung ist eine Bundesangelegenheit. Die Länder müssten somit eine Anpassung der Verordnung beantragen. „Das Vorhaben tut keinem weh“, sagt Borchert. Dafür würde den Menschen etwas zurückgegeben, was ihnen einmal genommen worden sei: „Das Recht auf den eigenen Namen.“

Quelle: www.wlz-fz.de